Mit dem ZAT-Verfahren (Zugabfertigung
durch Triebfahrzeugführer) in seinen unterschiedlichen Formen (otU,
Spiegel, FM) möchte sich, nach eigenen Aussagen, das S-Bahn
Management, auf die allein von der regierenden Politik gewollten
Ausschreibung der Berliner S-Bahn vorbereiten. Doch hat der Apfel
ZAT nichts mit der Birne Ausschreibung zu tun. Denn die Ausschreibung
der S-Bahn ist an der Anschaffung von Neubaufahrzeugen gebunden. Die
neuen Züge werden jedoch ein neues Zugabfertigungsverfahren
beinhalten. Für den weiteren Betrieb der Baureihe 480, 481 und 485 wird das ZAT Verfahren wohl nun genutzt, um betrieblich und sicherheitstechnisch notwendiges Personal loszuwerden, da ZAT nur auf den nicht ausgeschriebenen und neu vergebenen S-Bahn Strecken zum Einsatz kommen wird. Es sei denn das S-Bahn Management macht auch auf den neu vergrebenden Strecken, aufgrund dem nicht Vorhandensein von Neubaufahrzeugen, mit den ZAT-Zügen und fehlenden Sicherheit auch dort weiterhin seinen Gewinn, der in Absprache mit dem Berliner Senat auch noch mit Steuergeldern finanziert wird.
Mit ZAT, und der damit einhergehenden
höheren Arbeitsbelastung und Produktivität der Treibfahrzeugführer
und der gleichzeitigen Entlassung der Bahnsteigaufsichten in eine
ungewisse Zukunft, will das Management nur seine finanziellen Mittel aus
uns S-Bahn Beschäftigten herauspressen, um sie für die
Gewinnerwartungen des DB Konzerns und sein Dumpingangebot bei der
S-Bahn Ausschreibungen zu nutzen. Mit der folgende Ausschreibung der
Stadtbahn im Jahr 2014 und die der Nord-Süd-Bahn im Jahr 2016, wird
sich dieses Abenteuer des S-Bahn Managements auf Kosten der Fahrgäste
und Beschäftigten schnell in einer sicherheitsrelevanten und sozialen
Katastrophe darstellen.
Es handelt sich also offensichtlich nur
um einen neuerlichen Angriff des S-Bahn Managements auf die S-Bahn,
um mit ihr auch zukünftig Gewinne zu machen. ZAT wird vom Management
genutzt, um erfahrendes und betrieblich notwendiges Aufsichtspersonal
und die damit verbundene Sicherheit im Zugbetrieb der S-Bahn zu
entsorgen. Die S-Bahnsteige und der Service für die Fahrgäste vor
Ort durch die Bahnsteigaufsichten werden so in Selfservice-Stationen
umgewandeln. So sollen die Fahrgäste zukünftig selber für ihre
Sicherheit im Bahnbetrieb zuständig sein. Entsprechende Anweisungen
werden bereits mit Aufglebern an und in den Zügen, sowie über
automatische Lautsprecheransagen an die Fahrgäste erteilt.
Und wenn es bei ZAT wieder einmal Unfälle und
gefährliche Vorfälle gibt, dann wird nicht das Management von der
Staatsanwaltschaft dafür verantwortlich gemacht, sondern die letzten
verbliebenen Eisenbahner vor Ort, die Triebfahrzeugführer, die
jedoch mit ZAT nie die Sicherheit im Zugbetrieb aufrechterhalten
können, wie es mit einer Bahnsteigaufsicht der Fall ist. Da helfen
auch die Bilder der ZAT-Kameras nicht, die weder vor der Einfahrt des
Zuges noch bei der Ausfahrt des Zuges dem Triebfahrzeugführer zur
Verfügung stehen. Da dieser in seiner eigentlichen Tätigkeit für
das sichere Führen des Triebfahrzeuges zuständig ist und nicht für die
Sicherheit und den Service auf den Bahnsteigen. Dafür sollen nach
den Vorstellungen des S-Bahn Managements, mit ZAT und der Abschaffung der
Aufsichten, zukünftig allein die Fahrgäste selber verantwortlich sein.
So werden auch weiterhin die Beschäftigten und weitblickenden
Betriebsräte bei der S-Bahn alles dafür tun, um das Risiko
einer neuerlichen sicherheitstechnischen und sozialen Katastrophe von der S-Bahn fern zu halten.
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Einigungsstelle:
Interessenausgleich/Sozialplan [ZAT/Aufsichten]
Im Moment geht ein
großer Riss durch den Betriebsrat. Da feiern einige Betriebsräte
den Wandel im Unternehmen S-Bahn (die Abschaffung
aller Aufsichten und deren Arbeitsplätze)
und das dafür notwendige Papier (den
Interessenausgleich/Sozialplan) als riesigen Erfolg. Ein Papier, dass
die Interessen ausgleichen soll. Die des Unternehmen und die der
Aufsichten. Doch alle Betriebsräte wissen sehr genau, dass dieses
Papier kein Vertrag darstellt, an den sich die Betriebspartner
(Betriebsrat und Unternehmen) halten müssen und von den Betroffenen
auch nicht einklagbar ist.
So soll den Aufsichten, laut dem
letzten offiziellen Verhandlungsstand, Tätigkeiten wie Zugräumer,
Fahrplanplanunterlageneinbesserer und betriebliche Ansprechpartner
(was auch immer diese Tätigkeit darstellen soll) angeboten werden.
Ein Personalbedarf von bis zu 40 Kollegen wurde prognostiziert. Doch
niemand
kennt die Anforderungen für diese Tätigkeiten, bzw.wie
und wo sich darauf beworben werden kann. Wird
das etwa ein
Wahlgeschenk, für bestimmte Betriebsratsfraktion aus dem Glashaus(MK
3)?
Dem Teil der Einigungsstelle, die
technische Umsetzung - wo wir mitwirken, wurde der
Einsatz von Zugräumern und Aufsichten, auch
an zukünftig betrieblich neuralgischen Stellen, noch vor kurzem
verweigert. Unsere Forderung: in Westend,
Friedrichstraße, Ostkreuz, Westkreuz und
Lichtenberg müssen zukünftig Aufsichten zum
Einsatz kommen. Auch wenn es sie, nach dem Willen des
Bahnvorstands, nicht mehr geben soll. Dann heißen sie halt KIN B
(Kundenbetreuer im Nahverkehr mit
betrieblichen Aufgaben) Der
König ist tot, es lebe
der König.
Stand der Dinge ist nun, die
Mehrheit der betroffenen Aufsichten wird im Jahr 2014 , dem Beginn
der flächendeckendenUmsetzung von ZAT-FM/Speigel/otU,
über 60 Jahre alt sein. Alle
Aufsichten sollen durch eine Kettenversetzung
über die Betriebsstellen gepresst werden. Die
Kollegen mit den meisten Punktenbei der Sozialauswahl werden
die Kollegen mit den wenigsten Punkten
ersetzen, wenn deren bisherige Aufsicht geschlossen wird. Bis
letztendlich die letzte Aufsicht mit
den höchsten Punkten auch das Licht in der
letzten Aufsicht ausmachen sollen.
Über die Verfahrensweise des
“Versetzungstornados“ für die Aufsichten ist sich die Mehrheit
im Betriebsrat mit seinem “Wachi“ (Personal-Geschäftsführer
C.Wachendorf) jedenfalls schon jetzt schon einig. So soll
unter
den betroffenen Aufsichten der persönlich geführte Streit und Neid,
durch temporären Weitereinsatz von Leiharbeitern, gefördert werden.
Daher sollen sich die Betroffenen und Betriebsräte keine Gedanken
machen, denn dieser “Versetzungstornado“ wird den
Personalabbauplan nicht ins Wanken bringen.
Daher möchten wir Euch jetzt schon
darum bitten, Euren berechtigten Frust nicht an Eure Kollegen,
insbesondere die der DB-Zeit auszulassen. Es sind Eure Kollegen und
keine Söldnertruppe. Sie haben oft schon das hinter sich, was vielen
von uns S-BahnerInnen noch bevorstehen soll.
Jetzt droht das Wahlgeschenk
(Zugräumer, Fahrplanplanunterlageneinbesserer und betriebliche
Ansprechpartner) von “Wachi“, an seine getreuen Gestaltern des
Wandels im Betriebsrat, ordentlich in die Hose zu gehen. Sie
schauten schon recht entgeistert als der den
Wandel hemmende EDV-Ausschuss, gemeinsam mit Kollegen der TfB
und GDL, folgenden Vorschlag einbrachten.
Der EDV-Ausschuss stimmte den
Probeaufnahmen und damit der Projektierung der Bahnhöfe und der
Videoaufzeichnung unter folgenden Bedingungen zu.
• Der Endausbauzustand
entspricht den eingereichten Unterlagen und Prämissen des
EDVAusschusses. Zugdarstellung auf allen Bildteilen gleichmäßig.
Überlappung der nächsten Kamera immer zurückgesetzt bis zur
letzten Tür des vorigen Bildes. So soll gewährleistet werden das
die Darstellung auf allen Bahnhöfen gleich aufgezeigt wird
• Die Videoaufzeichnung
erfolgt nach den landesüblichen Datenschutzvorgaben max. 48h. Jedem
Lokführer wird der Zugriff auf die Videodaten als Mittel für einen
möglichen Gegenbeweises bei den Ermittlungsbehörden ermöglicht.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich hier zu.
• Für jeden Bahnsteig
mit ZAT-FM und jede Baureihe wird eine Gefährdungsbeurteilung
erstellt. Diese ist mitbestimmungspflichtig.
• Auf allen Zügen kommt
der neu LED-Monitor zum Einsatz. Die Umrüstung wird bis zum Ende des
Rollout abgeschlossen.
• Die Technik wird auf den
aktuellen Stand des technischen und wirtschaftlichen Möglichen
ertüchtigt
• Den Lokführern wird
bis zum Ende des Verfahrens ZAT-FM eine Zulage von monatlich 500€
gezahlt. (Gerade da in vielen Fällen familiären Partnerschaften
durch die "moderne Technik" vom Arbeitsplatzverlust
betroffen sind bzw. die “Vorteile“ des Demographie Tarifvertrages
und die “Errungenschaften“ des Interessenausgleichs/Sozialplan
"genießen" dürfen, finden wir das es für diese Familien
besonders wichtig ist finanziell ausgeglichen zu werden. Denn eins
ist jetzt schon sicher, die S-Bahn Berlin wirdkeine Abfindungen wie
die BVG ausloben.)
Wir jedenfalls glauben diese
Forderungen in Eurem Sinne gestellt zu haben, auch wenn andere
Betriebsräte möglicherweise diesen Vorstoß nicht als einen Wandel
im Sinne der Geschäftsführung ansehen könnten.
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