JETZT
WIRD KLARTEXT GESPROCHEN!
Die
dem „Aktionsausschuss 100% S-Bahn“ vorliegende Vorlage des
Berliner Senats an das Abgeordnetenhaus, zeigt nun auch dem
letzten Zweifler, dass die Ausschreibung der Berliner S-Bahn allein
auf Kosten der Steuerzahler, Fahrgäste und uns S-Bahner/innen
stattfindet.
In
seiner Darstellung zeigt der Senat die von ihm unzureichend geprüften
und völlig offenen Möglichkeiten einer Direktbeauftragung des
S-Bahn Betriebes an einen Betreiber, die der S-Bahn Berlin GmbH,
incl. der Infrastruktur, auf. 100% S-Bahn ist möglich und sollte im
bereits eindrucksvoll dargelegten und manifestierten Interesse der
S-Bahner/innen und Fahrgäste auch umgesetzt werden.
Direktbeauftragung
statt Ausschreibung!
Auch
die dem Senat bekannten betrieblichen, technischen und
organisatorischen Risiken erlauben es ihm, die Berliner S-Bahn in der
Hand eines Unternehmen zu belassen. Das vom Berliner Verkehrssenator
in einer S-Bahn Betriebsversammlung dargestellte und erforderliche
Gutachten, das diesen Fakt hätte dargestellt, wurde bekanntlich
von ihm und dem Senat nicht mehr abgewartet. Vielmehr schuf dieser,
allein mit dem Willen die Ausschreibung und Zerschlagung der Berliner
S-Bahn herbeizuführen, Fakten.
Risiken
und Laufzeiten
In
der Senatsvorlage an die Abgeordneten stellt sich der Senat ein
Armutszeugnis aus. Alle Risiken einer S-Bahn Ausschreibung sollen
allein die Steuerzahler, Fahrgäste und wir S-Bahner/innen tragen.
Mit
einem Bruttoanreizvertrag werden einem neuen Betreiber alle Risiken
genommen, die sich aus sinkenden bzw. steigenden
Fahrgeldeinnahmen, bzw. den Energie- und Trassenpreisen ergeben.
Undefiniert ist auch die Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen mit
anderen Verkehrsträgern (BVG, usw.). Somit
würden sogar die Einnahmen aller im VBB agierenden
Verkehrsunternehmen (VU) so aufgeteilt, dass der Anteil der dem neuen
Betreiber zusteht, direkt in die Taschen der Profitgeier fließt.
Ohne
definiertes Fahrkartenvertriebssystem, einem personellen und/oder
maschinellen Fahrkartenverkauf, soll dieser für die Fahrgäste
wichtige Punkt erst zu Vertragsbeginn festgelegt werden. Neben einem
unersetzlichen personellen Fahrkartenverkauf, sollten schon jetzt
zusätzlich, nicht als Ersatz, alle möglichen
Vertriebsverbesserungen innerhalb der Laufzeit des Verkehrsvertrages
möglich sein.
Sollte
das neu beauftragte Verkehrsunternehmen nicht mehr in der Lage sein,
um den Betrieb der S-Bahn zu erbringen, will der Senat das Land
Berlin/Brandenburg die Verantwortung dafür über helfen, indem
er den Verkehrsvertrag kündigt, um dann alle Fahrzeuge und
Werkstätten zu übernehmen, sowie den Betrieb der S-Bahn auf Kosten
der Steuerzahler neu zu organisieren,
ggf. an einem Dritten, also wiederum einem Profitgeier zu übergeben.
Eine Enteignung auf
Kosten der Steuerzahler?!
Ein
bis zum Einsatz aller Neubaufahrzeuge geplante Interimsregelung von
2017 bis 2020, für den Übergang der Alt- auf Neubaufahrzeuge
durch den alten und neuen Betreiber gibt es noch nicht. Dabei ist
diese Regelung die Grundlage für alle Bemühungen des Berliner
Senats, die Ausschreibung und Zerschlagung an den Haaren
herbeizuziehen. Ohne Grundlage und Sachverstand wird jedoch
vollstreckt.
Beirat
Die
Einführung eines Beirates, dem die Verkehrsunternehmen
auskunftspflichtig sind, beruht auch auf die Forderungen vom
„Aktionsausschuss 100% S-Bahn“, dem S-Bahn Betriebsrat und den
Gewerkschaften, nach einer Kontrolle der Unternehmen durch die
Bürger/innen und S-Bahner/innen. Die fehlende Definition bei der
Besetzung des Beirates, lässt jedoch die Möglichkeit offen, dass
nur politisch konforme Vereine und Verbände geladen werden. Wir
Beschäftigte und die Gewerkschaften bleiben außen vor. Das zeugt
von einem reinen Feigenblatt des Berliner Senats.
“Sozialstandards“
Mit
den sogenannten Sozialstandards will der SPD-CDU geführte Senat nun
auch uns S-Bahner/innen die Ausschreibung und Zerschlagung unserer
Arbeitsplätze schmackhaft machen. Dabei legt er den
Branchentarifvertrag der EVG und den Bundes-Lokführertarifvertrag
der GDL als einschlägige Tarifverträge im Sinne seiner
definierten Tariftreue
fest. Diese Vorgabe gilt jedoch als Eingriff in die Tarifautonomie
der Unternehmen und würde von ihnen wohl nicht hingenommen werden.
Jedoch gelten der Branchentarifvertrag und auch der LfTV nicht
als allgemeinverbindliche Tarifverträge.
Ein
neuer Betreiber soll nach Ansicht des Senats zwischen dem
Branchentarifvertrag der EVG oder dem Bundes-Lokführertarifvertrag
der GDL wählen können. Bei niedrigeren Löhnen und höheren
Arbeitszeiten im Branchentarifvertrag der EVG, gegenüber ihren
bisherigen DB-Tarifverträgen, und noch größeren Unterschieden zum
DB-LfTV der GDL, wird die Wahl eines neuen Betreibers sehr schnell
fallen. Dieser Tarifvertrag wäre dann für alle Beschäftigten des
neuen Betreibers anzuwenden. Auch für die Lokführer.
Alle
nicht unter den Branchentarifvertrag der EVG fallende
Arbeitnehmer/innen eines neuen Betreibers, fallen damit unter die
Mindestlohnregelungen des Landes Berlin, mit 7,50 Euro pro Stunde.
Diese Mindestlohnregelung besteht zudem für den Fall, dass
der neue Betreiber ein weiteres Unternehmen mit den von ihm gewonnen
Leistungen beauftragt. Wie beim Rostocker-Modell der DB-Regio AG.
Dort fahren unsere Kollegen/innen der Rostocker Straßenbahn AG
die Züge der DB-Regio zu Dumpinglöhnen. Diese “Sozialstandards“
kann sich der Senat selber verordnenden, aber nicht uns
S-Bahner/innen!
Arbeitsplatzwechsel
Ein
neuer Betreiber soll allen Arbeitnehmer/innen im Fahrbetrieb, die
zuvor im Teilnetz-Ring beschäftigt sind, ein Übernahmeangebot
zukommen lassen. Dazu werden von diesen Beschäftigen persönliche
Daten erhoben und
allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. 30 Monate vor dem Beginn des
neuen Verkehrsvertrages,
müssen sich diese Beschäftigten dann entscheiden, ob sie zum neuen
Betreiber wechseln “wollen“. Wer im Fahrbetrieb zum
Teilnetz-Ring gehört, ist jedoch völlig unklar.
Daher
ist mit einem Interessenausgleich (Sozialplan) für alle
S-Bahner/innen zu rechnen, oder die Unternehmensführung wird
festlegen, welche Lokführer dem System Ring, Stadtbahn, oder
Nord/Süd angehört. Die organisatorische Vorarbeit wurde ja
bekanntlich bereits getroffen. Keine Erwähnung finden dabei die
S-Bahner/innen in den Werkstätten, der Verwaltung, der Reinigung,
des Wachschutzes, dem Vertrieb, auf den Bahnsteigen und in den
Stellwerken. Diese S-Bahner/innen sind für den Senat offensichtlich
nicht von Belang und sollen bei der Ausschreibung hinten runter
fallen.
Fahrzeugbeschaffung
und Wartung
Die
neuen Fahrzeuge sollen nach dem
Willen des Senats über 30 Jahre lang fahren. Bei welchem Betreiber
ist allerdings fraglich. Angaben zur Systemkompatibilität der neuen
und alten S-Bahnen, beim Betriebsfunk oder Zugsicherung, findet sich
nicht im Senatspapier. Dabei
sieht es vor, dass für die ersten 15 Jahre der neue Betreiber für
die Anschaffung und Wartung zuständig ist. Dafür sind auch neue
Werkstätten anzuschaffen. Der Bestand der bisherigen
Werkstätten und der Verbleib der dort beschäftigten
Arbeitnehmer/innen wird vom Senat völlig offen gelassen.
Für
die zweiten 15 Jahre soll der bis dahin agierende Betreiber,
weiterhin die Wartung der Fahrzeuge in seinen Werkstätten
übernehmen. Allein der Betrieb der Fahrzeuge auf den jeweiligen dann
wieder neu auszuschreibenden Systemstrecken soll dann nach den Plänen
des Senats erfolgen.
Die
noch verblieben S-Bahner/innen sollen somit ihre Erfahrungen bei der
Projektierung und dem Test der Neufahrzeugen zur Verfügung stellen
und bekommen dann einen Arschtritt. Dabei weiß der Senat selber noch
nicht, wie denn die neue S-Bahnen überhaupt aussehen sollen. Züge
für die Berliner S-Bahn gibt es nicht von der Stange. Aufgrund der
nötigen Spezialanfertigung muss die Berliner S-Bahn nicht
ausgeschrieben werden. Die spezielle Art eines Betriebes und nicht
kalkulierbare Risiken bei der Beschaffung und dem Betrieb von
Verkehrsleistungen erlauben das nach EU-Recht!
Die
wahre Absicht des Berliner Senats, die S-Bahn ohne Rücksicht auf Verluste
auszuschreiben und zu privatisieren, wird nun offensichtlich!
S-BAHNER/INNEN
ALLER BEREICHE,
DAS
KÖNNEN UND DÜRFEN WIR NICHT HINNEHMEN!
FÜR
DIE UNVERZÜGLICHE HERBEIFÜHRUNG EINER GESAMTBETRIEBSVERSAMMLUNG
ALLER S-BAHNER/INNEN WÄHREND IHRER ARBEITSZEIT!
Die
gesamte Senatsvorlage könnt ihr hier kostenlos herunterladen und einsehen:
Die technische S-Bahn Ausschreibung im elekrotnischen EU-Amtsblatt:
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