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Montag, 13. Mai 2013

Presseerklärung des S-Bahn-Tisches, 13.05.2013
„Unser Ziel ist ein fahrgastfreundliches Verhalten“

Zum heutigen Beschluss des Verfassungsgerichtshofes von Berlin, den Antrag auf das Volksbegehren zur Verbesserung des S-Bahn-Verkehrs für unzulässig zu erklären, da er gegen das Prinzip des „bundes- und länderfreundlichen Verhaltens“ verstoße, weil eine Beteiligung Brandenburgs nicht gegeben sei, erklärt Rouzbeh Taheri, Sprecher des Berliner S-Bahn-Tischs: 

„Diese Entscheidung bedeutet, dass die Berliner Bevölkerung - und im übrigen auch das Abgeordnetenhaus - keine alleinige Gesetzgebungskompetenz in Sachen S-Bahn hat. Dies mag juristisch stimmig sein, politisch bedeutet es aber eine Entmündigung der Berlinerinnen und Berliner. Unser Volksbegehren wäre auch im Sinne der Brandenburger Fahrgäste gewesen.“

Zur Fortführung der Arbeit des S-Bahn-Tisches, erklärte Taheri weiter:„Wir kämpfen weiter für eine pünktliche, zuverlässige und sichere S-Bahn in öffentlicher Hand. Unser Ziel ist ein fahrgastfreundliches Verhalten des Senats und der S-Bahn. Die Probleme der S-Bahn werden durch eine Teilprivatisierung nicht gelöst, sondern vergrößert.“

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